Informationen für Richter und Staatsanwälte
Der Verein "Stiftung Kinderhospiz Mitteldeutschland Nordhausen e.V." ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Bußgelder zu empfangen.
Mit der Zuweisung eines Bußgeldes an unseren Verein können Sie einen wichtigen Beitrag zu unserer Hilfe für lebensverkürzend erkrankte Kinder und deren Angehörige leisten.
Wir garantieren Ihnen schnelle Information über Zahlungseingänge oder Zahlungsversäumnisse. Auch haben wir für die Bußgelder ein separates Konto angelegt, um so sicher zu stellen, dass keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.

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Informationen für Bußgeldleistende
Auch wenn wir wissen, dass Sie Ihre Spende diesmal nicht freiwillig leisten, möchten wir uns trotzdem bei Ihnen bedanken.
Sie leisten einen Beitrag zu unserem Bemühen schwer kranken Kindern und deren Familien wieder etwas Freude zu schenken und einen Ort für mehr Menschlichkeit wahr werden zu lassen.
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das Konto:
Kontonummer: 300 011 31
Kreissparkasse Nordhausen
Bankleitzahl: 820 540 52
Bitte geben Sie im "Verwendungszweck" das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an. Vielen Dank. (z.B: Max Mustermann, Amtsgericht Musterhausen, AZ:11111111)
Wir informieren selbständig das zuständige Gericht, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Ihnen für Ihr Bußgeld keine Spendenquittung ausstellen können.
Vielen Dank!
Ihre Ansprechpartnerin für Bußgeldspenden

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Gabriele Möller
-Honorarkraft-
Tel.: +49 (0) 3631 4608910
Fax: +49 (0) 3631 4608911
info@kinderhospiz-mitteldeutschland.de











