Stiften
Neben einer normalen Spende haben Sie auch die Möglichkeit unsere Arbeit zu unterstützen, indem Sie eine Stiftung ins Leben rufen oder einer schon bestehenden Stiftung Kapital zustiften.
Wenn Sie eine Stiftung gründen oder in eine bestehende Stiftung "zustiften", können Sie die Arbeit des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz mit den Zinsen und anderen Erträgen langfristig unterstützen. Ihr Vermögen bleibt dabei dauerhaft erhalten und Sie können sicher sein, dass es konstant hilft unsere Arbeit für kranke Kinder und deren Familien zu ermöglichen.
Stiften und Steuer
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.
Zustiftungen sind danach bis zu einem gesamt Betrag von 1 Millionen Euro über den Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig. Dies gilt zusätzlich zu einem möglichen Abzug für normale Spenden. Weitere Informationen unter: www.stiftungen.org
Wenn Sie darüber nachdenken zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod eine eigenen Stiftung ins Leben zu rufen, sollten Sie sich in jedem Fall juristischen Rat über die vielfältigen Möglichkeiten einzuholen.
Schenken
Eine gute Möglichkeit Teile seines Vermögens zu Lebzeiten oder nach dem Tod zu verteilen, ist die Schenkung. Wer sich hier gut informiert und die Freibeträge optimal ausnutzt, kann mit Schenkungen, zum Beispiel auch an soziale Vereine wie uns, die Steuerlast seiner Erben senken.
Verschenken können Sie nicht nur Geld sondern auch Immobilien oder Wertgegenstände.
Ihr Ansprechpartner

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Stephan Masch
Leiter Fundraising, Kommunikation & Presse
-Director of Fundraising, Public Relations & Press-
Tel.: +49 (0) 3631 460 8910
Fax: +49 (0) 3631 460 8911
Mobil: +49 (0) 172 377 93 10
masch@kinderhospiz-mitteldeutschland.de











