Stiften
Neben einer normalen Spende haben Sie auch die Möglichkeit unser Arbeit zu unterstützen, indem Sie eine Stiftung ins Leben rufen oder einer schon bestehenden Stiftung Kapital zu stiften.
Wenn Sie eine Stiftung gründen oder in eine bestehende Stiftung "zu stiften", können Sie die Arbeit des Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz mit den Zinsen und anderen Erträgen langfristig unterstützen. Ihr Vermögen bleibt dabei dauerhaft erhalten und Sie können sicher sein, dass es konstant hilft unsere Arbeit für kranke Kinder und deren Familien zu ermöglichen.
Stiften und Steuer
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.
Zustiftungen sind danach bis zu einem gesamt Betrag von 1 Millionen Euro über den Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig. Dies gilt zusätzlich zu einem möglichen Abzug für normale Spenden.
Möglicherweise auch link zu einer Infoseite ttp://www.stiftungen.org
Wenn Sie darüber nachdenken zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod eine eigenen Stiftung ins Leben zu rufen, sollten Sie sich in jedem Fall juristischen Rat über die vielfältigen Möglichkeiten einzuholen.
Bei Fragen rund um das Thema Stiftungen können sie sich unsere Informationsbroschüre herunterladen (PDF.)
Oder wenden sie sich an unseren Mitarbeiter….
Gern steht Ihnen auch Gerhard Link von der Anwaltssozietät Thode, Link und Kollegen bei Fragen zum Thema Stiftung zur Verfügung.
Telefon 03631/981213
Fax 03631/981215
Email ra-link@web.de











