Mit Ihrem Vermächtnis Menschlichkeit weitergeben
Viele Menschen machen sich Gedanken, wie sie das in ihrem Leben Erarbeitete für die Zukunft erhalten können. Wenn Sie über Ihren Tod hinaus Gutes tun wollen, nutzen Sie die Möglichkeit uns in Ihrem Testament zu bedenken und leisten Sie so einen wertvollen Beitrag für unsere Arbeit.
Da der Förderverein des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit ist, kommt Ihre testamentarische Zuwendung in vollem Umfang unserer Arbeit zu Gute.
Ihnen stehen dabei verschiedenen Wege offen.
- Sie setzen unseren Förderverein als Erben oder Teil einer Erbengemeinschaft ein.
- Sie bedenken uns in Form eines Vermächtnisses mit Geld oder einem Gegenstand
Über die Verschieden Möglichkeiten uns in Ihrem Testament zu bedenken und was Sie dabei beachten müssen, informiert Sie gerne unsere Mitarbeiter.
Oder Sie laden sich unsere Broschüre als PDF direkt auf ihren Computer.
Selbstverständlich können Sie sicher sein, dass wir alle Angelegenheiten und Fragen rund um Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis mit der gebotenen Seriosität und Diskretion behandeln.
Ihr Ansprechpartner

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Stephan Masch
Leiter Fundraising, Kommunikation & Presse
-Director of Fundraising, Public Relations & Press-
Tel.: +49 (0) 3631 460 8910
Fax: +49 (0) 3631 460 8911
Mobil: +49 (0) 172 377 93 10
masch@kinderhospiz-mitteldeutschland.de











