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Helfen Sie mit!

Es ist uns eine echte Herzensangelegenheit Kinder mit lebensverkürzenden Krankheiten und ihre Familien zu unterstützen, ihnen Halt zu geben und für sie da zu sein. Dafür sind wir dringend auf Ihre Hilfe angewiesen. Unser Kinder- und Jugendhospiz ist zum Großteil durch Spendengelder finanziert – daher freuen wir uns über jede Spendenaktion, die für todkranke Kinder ins Leben gerufen wird. Sie haben eigene Ideen, um aktiv etwas für das Kinderhospiz Mitteldeutschland zu tun? Perfekt. Jede Art der Unterstützung ist wichtig – egal ob einmalig oder regelmäßig. Gern können Sie sich auch ehrenamtlich engagieren, sowohl in unserer Herberge des Lebens in Tambach-Dietharz als auch für den Thüringer Kinderhospizdienst.

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Spendenaktionen

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Hilfe braucht Helfer: Einige Ideen, wie Sie uns als Team, mit Freunden, Kollegen und Nachbarn unterstützen können.

Schulen

Helfen geht nicht nur ganz leicht, es macht auch Spaß. Jedes Jahr engagieren sich viele Schülerinnen und Schüler aus Thüringen und Sachsen-Anhalt für das Kinderhospiz Mitteldeutschland. Mit tollen Benefizaktionen wie Schulfesten, Schulkonzerten, Kuchenbasaren oder Flohmärkten wird nicht nur der Zusammenhalt in den Klassen gestärkt, vielmehr setzen sich die jungen Menschen für Kinder und Jugendliche ein, die an einer lebensverkürzenden Krankheit leiden.

Gern helfen wir Schulklassen dabei, Benefizaktionen umzusetzen.
Wir sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar und beantworten aufkommende Fragen.
Unsere Spendenengel (ehrenamtliche Mitarbeiter) besuchen gern interessierte Schulklassen und informieren über die Arbeit des Kinderhospizes.

Engagement zahlt sich aus: Alle Schulen, die unser Kinderhospiz Mitteldeutschland mit einer Spendenaktion unterstützen, werden von uns zur “Schule mit Herz” ausgezeichnet.

Vereine

Ihr Verein interessiert sich für unsere Arbeit und möchte uns unterstützen? Sie möchten uns helfen, die Kinderhospizarbeit in die Welt zu tragen? Wir freuen uns über Ihr Engagement! Egal, ob durch das Teilen unserer Beiträge auf den Social-Media-Kanälen Ihres Vereins oder durch die Organisation und Durchführung einer Aktion: Jede Hilfe zählt.

Mit einer Veranstaltung kann Ihr Verein unsere Einrichtung unterstützen – mithilfe eines Fußballturniers, eines Kuchenbasars oder eines Konzertes können Sie Spenden für unsere wertvolle Arbeit sammeln. Mit Ihrem Einsatz helfen Sie, Momente zu schaffen, die bleiben.

Gern unterstützen wir Sie in der Planung und Durchführung, wir stellen Plakate, Informationsmaterial und Spendenboxen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder telefonisch.
Wir danken Ihnen schon jetzt von Herzen.

Ärzte

Als Mediziner können Sie unsere Arbeit unterstützen.
Wir suchen regelmäßig Ärzte, die sich im Bereich der medizinischen Grundversorgung in der Kinderhospizarbeit engagieren. Egal ob im Kinderhospiz Mitteldeutschland vor Ort oder für den ambulanten Thüringer Kinderhospizdienst – unser ausgebildetes Fachpersonal freut sich über praktische Hilfe und unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter können von möglichen Weiterbildungsangeboten profitieren. Sprechen Sie uns gern an.

Sie kennen betroffene Familien mit lebensverkürzt erkrankten Kindern oder einer lebensbedrohlichen Diagnose?
Gern dürfen Sie unseren Kontakt an die Familien weiterleiten – oder auch den Kontakt der Familien an uns. Wir können diese Familien mit einem Entlastungsaufenthalt unterstützen. Oftmals stellt der erste Schritt eine große Hürde für betroffene Eltern dar. Wir möchten diesen ersten Schritt mit Ihrer Hilfe gern so niedrigschwellig wie möglich gestalten.

Mit Ihrer Arztpraxis können Sie zeigen, dass Sie unsere wertvolle Arbeit unterstützen. Vielleicht möchten Sie auch eine Spendendose für das Kinderhospiz Mitteldeutschland in Ihrer Praxis aufstellen oder einige unserer Flyer auslegen.
Wir freuen uns über Ihr Engagement – und Ihren Anruf oder eine Mail.

Unternehmen

Unternehmen sind bedeutende und starke Partner an unserer Seite, ohne die wir unsere Hilfeangebote schwer aufrechterhalten oder ausbauen könnten. Von einer Zusammenarbeit mit unserer gemeinnützigen Trägergesellschaft profitieren nicht nur die betroffenen Familien, sondern auch Ihr Unternehmen. Dabei begleiten wir je nach Unternehmensgröße und -ausrichtung jede Spendenaktion individuell.

Mit uns haben Sie einen transparenten, glaubwürdigen und mit hohen Sympathiewerten ausgestatteten Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie professionell, Ihr wertvolles gesellschaftliches Engagement zu kommunizieren.

Ob einmalige Benefizaktionen oder eine langfristige Charity-Partnerschaft – Ihre Hilfe kann ganz individuell nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden.
Sprechen Sie uns gern an – gemeinsam mit Ihnen finden wir die für Sie und Ihr Unternehmen passende Form Ihres sozialen Engagements.

Bußgelder

Die Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen ist für unser Kinderhospiz eine sehr wichtige Unterstützung.

Vielleicht haben Sie unsere Einrichtung schon einmal mit einer Bußgeldzuweisung bedacht? Dann danken wir Ihnen herzlich für diese Unterstützung. Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, mit der Zuteilung von Bußgeldern und Geldauflagen direkte Hilfe für Familien mit todkranken Kindern zu leisten.

Wir sind bundesweit an allen Oberlandesgerichten als “Kinderhospiz Mitteldeutschland” gelistet.

Unsere Garantie:
Wir erfüllen alle Voraussetzungen für Zuweisungen von Geldauflagen bei allen Gerichten und Oberlandesgerichten.
Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über den Zahlungseingang oder auch den Zahlungsverzug.
Wir stellen für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Sonderkonto KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) aus.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind unser oberstes Gebot. Wir bewahren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.
Wir informieren Sie regelmäßig über die Verwendung der Bußgelder und Geldauflagen.

Sie kennen Strafrichter oder Staatsanwälte?
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Kontakte nutzen, um das Kinderhospiz Mitteldeutschland bei  bekannt zu machen.

Sie sind durch eine Auflage eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet worden, eine Zahlung an unsere Einrichtung zu leisten?

Ist dies der Fall, so möchten wir Sie bitten, Ihre Zahlungen, ausschließlich auf unser Sonderkonto für Bußgelder und Geldauflagen zu tätigen.

Sonderkonto für Bußgelder/ Geldauflagen
(Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!)
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE22 1203 0000 1010 1101 10
BIC: BYLADEM1001

Wichtige Hinweise für Sie:
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung als Verwendungszweck immer Ihren Namen und das entsprechende Aktenzeichen an. So können wir Ihre Zahlungseingänge schnell zuordnen und die zuständigen Behörden darüber informieren.
Spendenbescheinigungen werden in diesem Fall nicht ausgestellt!
Bei Fragen zu Zahlungsfristen oder Ratenvereinbarungen wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde, die Ihnen die Zahlung auferlegt hat. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.

Kondolenz

Der Verlust eines geliebten Menschen tut weh. Oft wissen die Angehörigen, dass es im Sinne des Verstorbenen ist, Gutes für todkranke Kinder und deren Familien zu tun. Es kann tröstlich sein, in der Trauer anderen zu helfen.

Zum Beispiel mit einer Gedenkspende anlässlich der Trauerfeier. Sie können die Trauergäste bitten, anstelle von Blumen und Kränzen dem Kinderhospiz Mitteldeutschland eine Spende ihrer Wahl zukommen zu lassen.

Wenn Sie das Kinderhospiz Mitteldeutschland anlässlich des Trauerfalls bedenken möchten, nehmen Sie gern bereits vor der Trauerfeier mit uns Kontakt auf und weisen Sie in der Traueranzeige auf den Wunsch einer Spende zugunsten des Kinderhospizes Mitteldeutschland hin.

Textbeispiel:
„Wir bitten auf Blumen und Kränze zu verzichten und im Gedenken an (Name des/der Verstorbenen) um eine Spende an den Empfänger: Kinderhospiz Mitteldeutschland,
IBAN: DE28 3702 0500 0003 5669 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft,
Kennwort: Trauerfall (Name des/der Verstorbenen)“

Bitte informieren Sie uns über den Namen und die Adresse des/der Verstorbenen sowie über einen Ansprechpartner der Hinterbliebenen, die Kondolenzanschrift und das von Ihnen gewählte Kennwort.
Bitte erstellen Sie eine Spenderliste für etwaige Barspenden anlässlich der Trauerfeier (Name, Adresse und Spendenbetrag).

Vier bis sechs Wochen nach der Trauerfeier übersenden wir Ihnen eine Auflistung der uns bekannten Kondolenzspender, die eine Zuwendung auf unser Spendenkonto überwiesen haben. Jeder Kondolenzspender, über deren Adresse wir verfügen, erhält von uns einen Dankesbrief mit einer steuerabzugsfähigen Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.